Bewerbung

Was Bringt es?
Landesgartenschauen setzen ungeheure Kräfte frei. Alle ziehen an einem Strang und sind einen Sommer lang damit beschäftigt, ihre Heimat von der besten Seite zu zeigen. Das wirkt nach Innen und nach Außen, fördert die Identität und den Gemeinschaftssinn, stärkt die Wirtschaftskraft und den Tourismus. Und hallt lange nach. Unter anderem deshalb lohnt es sich, sich um eine Bayerische Landesgartenschau zu bewerben. Der größte Gewinn aber sind die naturnahen Freiräume und gärtnerisch gestalteten Parkflächen für Spiel, Sport, Entspannung und aktive Erholung, die dauerhaft entstehen. Deshalb ist das Interesse der bayerischen Kommunen an einer jährlich stattfindenden Landesgartenschau ungebrochen. Seit mehr als 40 Jahren.
Wie bewirbt man sich?
Zunächst identifiziert eine Kommune Defizite in der freiraumplanerischen und städtebaulichen Entwicklung. Für die Interessensbekundung reichen eine formlose Kontaktaufnahme mit der ByLGS und eine grobe Ideenskizze. Bereits zu diesem Zeitpunkt beginnt der intensive Austausch mit dem Team der ByLGS und Fachleuten aus dem Beirat der Gesellschaft. Diese frühe Zusammenarbeit legt den Grundstein für eine realistische und oft auch erfolgreiche Bewerbung. Gibt der Stadtrat der interessierten Kommune grundsätzlich grünes Licht, meldet sie bei der Bayerischen Landesgartenschaugesellschaft ihr Interesse an. Zuvor hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Bewerbungsverfahren offiziell ausgeschrieben.
Was kommt dann?
Hält das Konzept der Prüfung durch den Fachbeirat der Bayerischen Landesgartenschaugesellschaft stand, beginnt die nächste Phase des zweistufigen Verfahrens, die Bewerbung. Gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüro erstellen die Stadtplaner*innen eine Machbarkeitsstudie. Das heißt, sie sorgen für ein übergreifendes Konzept, prüfen die Flächenverfügbarkeit und definieren einen ersten groben Finanzrahmen. Beratend steht das Team der ByLGS den Kommunen zur Seite. Zu diesem Zeitpunkt soll auch bereits die Bürgerschaft erste Wünsche und Ideen einbringen.
Wer entscheidet?
Es folgen die Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die Bereisung der Bewerberstädte und schließlich die finale Sitzung des Fachbeirats, der eine Empfehlung für die Vergabe verfasst. Die Entscheidung über den Zuschlag für eine Kommune trifft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
So geht es weiter
Es gibt viel zu tun. Nachdem der Jubel über die Zusage verhallt ist, geht es sofort an die Arbeit, auch wenn der Durchführungszeitraum der Landesgartenschau je nach Bewerbung noch in weiter Ferne zu liegen scheint. Zügig wird die jeweilige gemeinnützige Landesgartenschau GmbH gegründet, ein Durchführungsvertrag geschlossen und der Aufsichtsrat bestimmt. 60 Prozent der Gesellschaftsanteile hält die Stadt, 40 die ByLGS. Als nächstes wird der Planungswettbewerb für die Daueranlage und den Umgriff der Landesgartenschaufläche ausgeschrieben. Das Projekt nimmt Fahrt auf.

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